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Fragen und Antworten
- 01Wenn die Chemie zwischen uns stimmt, besprechen wir gemeinsam, wie ich Sie am besten unterstützen kann, was Ihnen besonders wichtig ist und in welchem Zeitrahmen sich das ganze bewegen soll. In einem kleinen Betreuungsvertrag werden dann alle wichtigen Punkte festgehalten und dann kann es auch schon los gehen.
- 02Jeder Einsatz bei Ihnen wird von mir schriftlich dokumentiert (Datum, Uhrzeit, Dauer). Am Ende des Monats oder sofort nach dem Einsatz bei Ihnen wird Ihnen dieser Leistungsnachweis ausgehändigt, sofern Sie es wünschen.
- 03Sie können entweder sofort in bar zahlen oder das Geld am Ende des Monats überweisen, so wie es für Sie am besten ist.
- 04Ja, selbstverständlich. Sie sind in keinster Weise vertraglich gebunden.
- 05Ab Pflegegrad 2 können Entlastungsleistungen über die Verhindertenpflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die zu betreuende Person mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung durch die im Pflegevertrag eingetragene Person gepflegt wurde. Das Verhinderungspflegegeld beträgt 1.612,-€ jährlich. Sofern im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kommen nochmals 50% oben drauf, so dass sich der Betrag auf 2.418,-€ erhöht. Ein Antrag auf Verhindertenpflege kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
- 06Je nach Entfernung unterscheide ich zwischen einem engeren und einem erweiterten Gebiet für die Betreuung. Für das erweiterte Gebiet berechne ich eine pauschale Anfahrtsgebühr von 5 Euro. Zum engeren Umkreis gehören folgende Gemeinden: • Allmersbach • Backnang • Berglen • Burgstetten • Fellbach • Kernen • Kirchberg a.d. Murr • Korb • Leutenbach • Remshalden • Schorndorf • Schwaikheim • Weinstadt • Weissach i.T. Zum erweiterten Gebiet gehören: • Alfdorf • Althütte • Aspach • Auenwald • Großerlach • Kaisersbach • Murrhardt • Oppenweiler • Plüderhausen • Rudersberg • Spiegelberg • Sulzbach • Urbach • Welzheim • Winnenden • Winterbach • Waiblingen
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