
Fragen und Antworten
- 01
Wenn die Chemie zwischen uns stimmt, besprechen wir gemeinsam, wie ich Sie am besten unterstützen kann, was Ihnen besonders wichtig ist und in welchem Zeitrahmen sich das ganze bewegen soll. In einem kleinen Betreuungsvertrag werden dann alle wichtigen Punkte festgehalten und dann kann es auch schon los gehen.
- 02
Jeder Einsatz bei Ihnen wird von mir schriftlich dokumentiert (Datum, Uhrzeit, Dauer).
Am Ende des Monats oder sofort nach dem Einsatz bei Ihnen wird Ihnen dieser Leistungsnachweis ausgehändigt, sofern Sie es wünschen.
- 03
Sie können entweder sofort in bar zahlen oder das Geld am Ende des Monats überweisen, so wie es für Sie am besten ist.
- 04
Ja, selbstverständlich. Sie sind in keinster Weise vertraglich gebunden.
- 05
Ab Pflegegrad 2 können Entlastungsleistungen über die Verhindertenpflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die zu betreuende Person mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung durch die im Pflegevertrag eingetragene Person gepflegt wurde. Das Verhinderungspflegegeld beträgt 1.612,-€ jährlich. Sofern im laufenden Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, kommen nochmals 50% oben drauf, so dass sich der Betrag auf 2.418,-€ erhöht. Ein Antrag auf Verhindertenpflege kann jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
- 06
Je nach Entfernung unterscheide ich zwischen einem engeren und einem erweiterten Gebiet für die Betreuung. Für das erweiterte Gebiet berechne ich eine pauschale Anfahrtsgebühr von 5 Euro.
Zum engeren Umkreis gehören folgende Gemeinden:
Allmersbach
Backnang
Berglen
Burgstetten
Fellbach
Kernen
Kirchberg a.d. Murr
Korb
Leutenbach
Remshalden
Schorndorf
Schwaikheim
Weinstadt
Weissach i.T.
Zum erweiterten Gebiet gehören:
Alfdorf
Althütte
Aspach
Auenwald
Großerlach
Kaisersbach
Murrhardt
Oppenweiler
Plüderhausen
Rudersberg
Spiegelberg
Sulzbach
Urbach
Welzheim
Winnenden
Winterbach
Waiblingen